AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vers. 2.1)
Allgemeines/Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abwicklung, Inhalt und Abschluss der Dienstleistungen der Tierbetreuung Schrämmli (nachfolgend mit „TSchr“ bezeichnet).
Auftragserfüllung
Die „TSchr“ verpflichtet sich, mit gebührender Sorgfaltspflicht und Kompetenz die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Halter die „TSchr“ über die nötigen Details wie Futter (wann und wie viel), Gewohnheiten, spez. Behandlungsweisen, Medikamenten-Abgabe etc. informiert und instruiert.
Wenn der Halter nicht zum vereinbarten Termin zurückkehrt, ist er verpflichtet die „TSch“ unverzüglich zu informieren.
Haftung im Schadenfall
Die „TSchr“ haftet dem Halter oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche Aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung der „TSchr“ entstanden sind, sofern ausreichend instruiert wurde. Die „TSchr“ lehnt jede Haftung ab für das Entlaufen, sowie allfällige gesundheitliche Schäden. Hundehalter müssen eine Tierhaftversicherung haben. Kosten für Schäden, die durch das Ferientier verursacht worden sind, gehen zu lasten des Halters.
Erkrankt ein Tier oder leidet es an einer Verletzung, so ist die „TSchr“ befugt einen Tierarzt aufzusuchen. Die Behandlungskosten gehen immer zu lasten des Halters.
Stirbt ein Tier, wird es dem Tierarzt übergeben zur Aufbewahrung. Durch den Halter erfolgt die Abholung und Bestattung des Tieres. Die entstandenen Kosten hat der Halter zu tragen.
Verzug des Halters
Die „TSchr“ ist ermächtigt, wenn der Halter nicht bis max. neun Tagen nach dem vereinbarten Termin an seinen Wohnort zurückkehrt, das Tier an ein Tierheim zur Betreuung zu übergeben (wiederum kann das Tierheim nach nicht abholen des Tieres, innert zwei Monaten frei über das Tier verfügen).
Alle angelaufenen Kosten der „TSchr“ werden dem Halter in Rechnung gestellt, sowie die Kosten für die Übergabe an ein Tierheim.
Preise
Die vereinbarten Preise sind immer rein netto.
Zusätzliche Arbeiten und Ausgaben werden nach Aufwand verrechnet.
Fest vereinbarte Termine sind mind. 24h vorher zu stornieren.
Für Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden berechnen wir pauschal Fr. 40.-.
Terminabsagen
Kann der vereinbarte Termin vom Kunden nicht eingehalten werden, muss dieser ehestmöglich, jedoch spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden. Bei Absage weniger als 24 Stunden vor Termin, wird eine Stornogebühr von 50% in Rechnung gestellt. Erscheint der Kunde, ohne vorherige Absage, nicht zum vereinbarten Termin, werden die Betreuungskosten zu 100% in Rechnung gestellt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Zahlungsbedingungen
Der Erstauftrag und Aufträge bis Fr.100.- sind bar zu bezahlen. Bei Bareinzahlungen am Schalter bitte Betrag zuzüglich Spesen einzahlen.
Schlussbestimmungen
Alle nicht definierten Bestimmungen unterliegen den gesetzlichen Grundlagen.
Gerichtstand ist Olten SO.
Allgemeines/Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abwicklung, Inhalt und Abschluss der Dienstleistungen der Tierbetreuung Schrämmli (nachfolgend mit „TSchr“ bezeichnet).
Auftragserfüllung
Die „TSchr“ verpflichtet sich, mit gebührender Sorgfaltspflicht und Kompetenz die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Halter die „TSchr“ über die nötigen Details wie Futter (wann und wie viel), Gewohnheiten, spez. Behandlungsweisen, Medikamenten-Abgabe etc. informiert und instruiert.
Wenn der Halter nicht zum vereinbarten Termin zurückkehrt, ist er verpflichtet die „TSch“ unverzüglich zu informieren.
Haftung im Schadenfall
Die „TSchr“ haftet dem Halter oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche Aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung der „TSchr“ entstanden sind, sofern ausreichend instruiert wurde. Die „TSchr“ lehnt jede Haftung ab für das Entlaufen, sowie allfällige gesundheitliche Schäden. Hundehalter müssen eine Tierhaftversicherung haben. Kosten für Schäden, die durch das Ferientier verursacht worden sind, gehen zu lasten des Halters.
Erkrankt ein Tier oder leidet es an einer Verletzung, so ist die „TSchr“ befugt einen Tierarzt aufzusuchen. Die Behandlungskosten gehen immer zu lasten des Halters.
Stirbt ein Tier, wird es dem Tierarzt übergeben zur Aufbewahrung. Durch den Halter erfolgt die Abholung und Bestattung des Tieres. Die entstandenen Kosten hat der Halter zu tragen.
Verzug des Halters
Die „TSchr“ ist ermächtigt, wenn der Halter nicht bis max. neun Tagen nach dem vereinbarten Termin an seinen Wohnort zurückkehrt, das Tier an ein Tierheim zur Betreuung zu übergeben (wiederum kann das Tierheim nach nicht abholen des Tieres, innert zwei Monaten frei über das Tier verfügen).
Alle angelaufenen Kosten der „TSchr“ werden dem Halter in Rechnung gestellt, sowie die Kosten für die Übergabe an ein Tierheim.
Preise
Die vereinbarten Preise sind immer rein netto.
Zusätzliche Arbeiten und Ausgaben werden nach Aufwand verrechnet.
Fest vereinbarte Termine sind mind. 24h vorher zu stornieren.
Für Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden berechnen wir pauschal Fr. 40.-.
Terminabsagen
Kann der vereinbarte Termin vom Kunden nicht eingehalten werden, muss dieser ehestmöglich, jedoch spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden. Bei Absage weniger als 24 Stunden vor Termin, wird eine Stornogebühr von 50% in Rechnung gestellt. Erscheint der Kunde, ohne vorherige Absage, nicht zum vereinbarten Termin, werden die Betreuungskosten zu 100% in Rechnung gestellt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Zahlungsbedingungen
Der Erstauftrag und Aufträge bis Fr.100.- sind bar zu bezahlen. Bei Bareinzahlungen am Schalter bitte Betrag zuzüglich Spesen einzahlen.
Schlussbestimmungen
Alle nicht definierten Bestimmungen unterliegen den gesetzlichen Grundlagen.
Gerichtstand ist Olten SO.